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Hundeführerschein
Abnahme und Vorbereitung auf den sogenannten Hundeführerschein nach §3 NHundG.
Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter seit 2013 verpflichtend.
Befreit vom Hundeführerschein sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben und dies nachweisen können. Des Weiteren befreit sind zum Beispiel Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber.
Sollte dir noch die Prüfung zum Hundeführerschein fehlen, melde dich gerne bei mir.
Wir nehmen nicht nur die Prüfung ab, sondern bereiten dich bei Bedarf auf die Prüfungen vor.
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Hundeführerschein (Theorie und Praxis): Service
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